" Gott - Mensch - Kultur" - ein Programm, das von Ihren Spenden lebt!

 

Neben der Möglichkeit, unserem Förderverein beizutreten, freuen wir uns auch über Einzelspenden. Denn das Programm "Gott -.Mensch - Kultur" lebt ausschließlich von Ihren Spenden. Wir freuen uns, wenn Sie mit Ihrer Spende weitere Veranstaltungen in diesem besonderen Raum möglich machen!

 

Unsere Kontoverbindung lautet:

IBAN: DE64 3206 0362 2006 7040 10

Empfänger: Förderverein Alte Kirche | Spendenquittungen werden ausgestellt

 

Gott - Mensch - Kultur

 

...nutzt den Raum der „Alten Kirche“in Lobberich, um dort Kirche neu und anders für die Menschen erfahrbar und erlebbar zu machen.

Stichwort: „Missionarisch Kirche sein in der Welt von heute!
 


… knüpft damit an die Tradition der „Alten Kirche“ und die dort beheimatete „Bewegung“, beginnend in den 1960er Jahren an.
Stichwort: Partizipation von Menschen an Kirche, innovative Pastoral, Kirche als "Ermöglicher" und nicht als "Versorger".



…will Raum für Menschen anbieten und damit positiven (evtl. zufälligen) Kontakt zu Kirche ermöglichen.

Stichwort: Kirchesein für Menschen in der Mitte der Gemeinde, für Menschen am Rand und für Menschen ohne Kontakt zur Kirche.

 

Überlegungen zum Konzept
Ein Beitrag von Dr. Bastian Rütten
Dokument1.pdf
PDF-Dokument [56.9 KB]

Warum ein Förderverein für die Alte Kirche?


Der Alten Kirche droht Gefahr: bei zurückgehenden Kirchensteuereinnahmen können nicht alle Gotteshäuser als solche erhalten bleiben. Das gilt auch für unsere Alte Kirche der Pfarrgemeinde St. Sebastian. Jetzt sind die Gemeindemitglieder, die Bürgerschaft in Lobberich und alle, denen die Alte Kirche ans Herz gewachsen ist, gefordert.

Der Förderverein möchte Geldmittel einwerben:

  • um die Bausubstanz und die Ausstattung der Alten Kirche zu erhalten und
  • um die Durchführung von kirchlichen Veranstaltungen zu fördern, das heißt nicht nur die Ermöglichung von zeitgemäßen Gottesdienstformen, sondern auch die Nutzung als Ort für besondere kulturelle Ereignisse.

 

Die Möglichkeiten der Förderung sind:

  • die Mitgliedschaft (Mindestbeitrag von 20,- €/Jahr) oder
  • die Unterstützung durch einmalige Spenden

 

Weitere Informationen erhalten Sie im Menüpunkt "Satzung".

 

Wir freuen uns auch über Einzelspenden!

 

Unsere Kontoverbindung lautet:

IBAN: DE64 3206 0362 2006 7040 10

 

Träger der Veranstaltungen und verantwortlich für die inhaltliche Arbeit ist der "Arbeitskreis Alte Kirche" der Pfarrgemeinde St. Sebastian.

(Näheres siehe unter "Arbeitskreis" auf dieser Homepage).

 

Du bleibst!

Aufruf zum Erhalt der Alten Kirche Lobberich

 

Ein Stück (Kirchen)-Geschichte ist in der langfristigen Finanzierung ihres Gebäudes und seiner Nutzung gefährdet!

 

Durch den Abschluss des KIM-Verfahrens (Kirchliches Immobilienmanagement des Bistums Aachen) steht fest, dass es für die Alte Kirche im Falle von baulichen Instandhaltungsmaßnahmen keine Zuschüsse geben wird.

Mehr darüber erfahren Sie in unserem Infoflyer, welchen Sie hier herunterladen können!

 

dubleibst-ak.pdf
PDF-Dokument [2.3 MB]

Wir brauchen Sie!

Werden Sie Mitglied und unterstützen Sie unsere Arbeit

Die Beitrittserkärung können Sie hier herunterladen!
beitrittserklaerung-altekirche.pdf
PDF-Dokument [619.5 KB]

Unsere Ansprechpartner

 

Förderverein Alte Kirche Lobberich e.V.

 

1. Vorsitzender:

Stefan Hauertz
Steegerstraße 31
41334 Nettetal
Tel. Mobil: 02153 5632

foerderverein@altekirche.info

 

Kassiererin:

Claudia Fehre

Rektor-Budde-Strasse 3

41334 Nettetal

Tel.: 02153.801971

 


Der Verein ist eingtragen beim Amtsgericht Krefeld unter der Nummer VR 4414.
Der Verein wird nach § 26 BGB vertreten durch den oder die Vorsitzende(n) zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

Unsere Satzung

 

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen "Förderverein Alte Kirche e.V.“
Er hat seinen Sitz in Nettetal - Lobberich.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Wesen und Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung kirchlicher Zwecke durch die finanzielle Förderung der Alten Kirche der Pfarrgemeinde, St. Sebastian in Nettetal-Lobberich. Träger der Kirche ist die katholische Pfarrgemeinde St. Sebastian Nettetal-Lobberich.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln.
Daneben kann der Verein die in Nr. 2 genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen.
Dies geschieht insbesondere durch
a.) die bauliche Erhaltung, Pflege und Sanierung der Alten Kirche der katholischen Pfarrgemeinde St. Sebastian Nettetal- Lobberich unter Einschluss der Einrichtungsgegenstände wie Altäre, Einrichtungsgegenstände wie Chorgestühl, Beichtstühle, Schränke der Sakristei, Glocken, Kirchenfenster sowie Chor- und Hauptorgel.
b.) Unterstützung bei der Durchführung von kirchlichen Veranstaltungen wie z.B. das Abhalten von Gottesdiensten, die Erteilung von Religionsunterricht und Pflege des Andenkens der Toten
c.) Die Besoldung von Kirchendienern zur Unterstützung kirchlicher Aufgaben in der Alten Kirche.
Der Verein ist selbstlos tätig.
Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 3. Mitgliedschaft
Mitglied im Verein kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Vereinszweck unterstützt und bereit ist, den Beitrag zu zahlen. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung des Vereins.
Die Mitgliedschaft erfolgt durch die Unterzeichnung einer Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand des Vereins und wird wirksam mit der Annahme durch den Vorstand.
Die Mitgliedschaft erlischt:
a) durch Austritt aus dem Verein, der dem Vorstand schriftlich zu erklären ist,
b) durch Ausschluss durch Beschluss der MV.
Mitglieder, die durch schriftliche Erklärung dem Vorstand gegenüber auf ihre Mitgliedsrechte verzichten, gelten als Fördermitglieder.


§ 4. Die Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung (MV).
Sie fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten, soweit in dieser Satzung nicht anders geregelt.


§ 5. Der Vorstand
1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
a) Vorsitzende/r,
b) Schriftführer/in als stellvertretende/r Vorsitzende/r,
c) Kassierer/in.
Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren von der MV des Vereins gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Wiederwahl ist möglich. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, eine Ersatzperson bis zur nächsten MV zu bestellen.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
Ihm obliegt die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens.
Der Schriftführer/die Schriftführerin hat über jede Sitzung des Vorstandes und der MV ein Ergebnisprotokoll zu erstellen, das von ihm und einem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist und das von allen Mitgliedern eingesehen werden kann.
Es werden pro Jahr mindestens 2 Vorstandssitzungen durchgeführt.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Gesetzlicher Vertreter des Vereins im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende, jeweils zusammen mit dem/der Schriftführer/in oder dem/der Kassierer/in.


§ 6 Die Mitgliederversammlung (MV)
Die MV tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Darüber hinaus tritt die MV zu einer Sitzung zusammen, wenn der Vorstand oder 1/3 der Vereinsmitglieder dies verlangen. Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Einladung muss mindestens 10 Tage vor der MV erfolgen (Poststempel). Die MV ist nach ordnungsgemäßer Einladung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Das Stimmrecht für Mitglieder, die im laufenden Jahr noch keinen Beitrag gezahlt haben, ruht.
Die MV hat folgende Aufgaben:
a) Wahl der Vorstandsmitglieder,
b) Wahl von 2 Kassenprüfer/innen,
c) Entgegennahme des Jahresberichtes und des Kassen- und Kassenprüfungsberichtes,
d) Beschlussfassung über die Grundsätze für die Verwendung der Mittel des Vereins,
e) Beschlussfassung über Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins (2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder).
f) Festlegung der Höhe des Mitgliedsbeitrages
g) Beschlussfassung über den Ausschluss von Mitgliedern


§ 7. Vermögenswerte bei Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Pfarrgemeinde St. Sebastian Nettetal-Lobberich, die es unmittelbar und ausschließlich für kirchliche Zwecke (Unterhalt und Erhalt der Alten Kirche) zu verwenden hat.

§ 8. Inkrafttreten
Vorstehende Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 27. Oktober 2011 beschlossen und tritt sofort in Kraft.

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